Deutsche Börse prüft Heidi Nickel zum Qualifizierten Aufsichtrat
„Prüfung Qualifizierter Aufsichtsrat Angehende sowie bereits gewählte Aufsichtsräte haben mittels des Ablegens der Prüfung die Möglichkeit ihre Weiterbildung im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit zu dokumentieren und kommen damit den Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.5) nach eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nach. Themen: Rechtliche und kaufmännische Rahmenbedingungen Grundlagen und Organisation